In der heutigen digitalen Welt gehören Eventfotografien zum Standard der Veranstaltungsdokumentation. Doch seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 stehen Veranstalter vor der Herausforderung, Erinnerungen festzuhalten und gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer zu wahren. Die richtige Balance zwischen gelungener Dokumentation und rechtlicher Absicherung ist entscheidend, um nachträgliche Beschwerden oder gar kostspielige Abmahnungen zu vermeiden.
Die Fotografie auf Events bewegt sich im Spannungsfeld zwischen dem Interesse der Veranstalter an Öffentlichkeitsarbeit und dem Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen. Ob Firmenfeier, Konferenz oder öffentliches Festival – für jede Art von Veranstaltung gelten spezifische Anforderungen an die Einwilligung, Information und Dokumentation. Im Jahr 2026 haben sich bewährte Praktiken etabliert, die den datenschutzkonformen Umgang mit Eventfotografien erleichtern und rechtliche Risiken minimieren.
Wichtig: Für die Veröffentlichung von Personenfotos ist grundsätzlich eine Einwilligung der abgebildeten Personen erforderlich.
Kennzeichnen Sie Fotobereiche deutlich und bieten Sie „fotofreie Zonen“ für Personen an, die nicht fotografiert werden möchten.
Dokumentieren Sie alle Einwilligungen schriftlich und bewahren Sie diese entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf.
Datenschutzgrundlagen bei Veranstaltungen verstehen
Bei der Organisation von Veranstaltungen ist ein grundlegendes Verständnis der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen unerlässlich, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Die DSGVO verlangt für die Anfertigung und Veröffentlichung von Personenfotos grundsätzlich eine Einwilligung der abgebildeten Personen, wobei es unter bestimmten Umständen auch Ausnahmen geben kann. Besonders wichtig ist die Transparenz gegenüber den Teilnehmenden, die bereits im Vorfeld über geplante Fotoaufnahmen und deren Verwendungszwecke informiert werden sollten, ähnlich wie bei der durchdachten Gestaltung eines modernen Raumes, bei der alle Elemente sorgfältig geplant werden müssen. Die Veranstalter tragen dabei die Verantwortung, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, um die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmenden zu schützen und die datenschutzkonforme Verarbeitung von Bildmaterial sicherzustellen.
Rechtliche Voraussetzungen für Eventfotografie
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Eventfotografie sind seit Einführung der DSGVO im Jahr 2018 deutlich strenger geworden und erfordern eine sorgfältige Vorbereitung. Für eine rechtlich einwandfreie Fotodokumentation bei Veranstaltungen ist grundsätzlich die Einwilligung aller abgebildeten Personen notwendig, wobei es unter bestimmten Umständen auch Ausnahmen geben kann. Bei größeren Events empfiehlt es sich, bereits bei der Anmeldung auf die geplante Fotografie hinzuweisen und entsprechende Einwilligungen einzuholen, wofür spezialisierte Tools wie Checkma eine effiziente Lösung bieten können. Zusätzlich sollten Veranstalter gut sichtbare Hinweisschilder an den Veranstaltungsorten platzieren, die auf die Fotografie und Videoaufnahmen hinweisen und Informationen zum Widerspruchsrecht enthalten. Nicht zuletzt sind die Anforderungen an die Aufbewahrung und Verwendung der Bilder zu beachten, wobei seit 2026 verschärfte Dokumentationspflichten für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten.
Einwilligungsmanagement für Teilnehmerfotos

Praktische Umsetzung von Fotoinformationen am Veranstaltungsort
Am Veranstaltungsort selbst sollten gut sichtbare Hinweisschilder angebracht werden, die Teilnehmer über Fotoaufnahmen informieren und auf Opt-out-Möglichkeiten hinweisen. Eine praktische Lösung ist die Einrichtung von gekennzeichneten Bereichen, in denen definitiv keine Fotos gemacht werden, was besonders seit der Verschärfung der DSGVO-Auslegung im Jahr 2025 empfehlenswert ist. Zusätzlich können farbige Armbänder oder Badges angeboten werden, die signalisieren, ob eine Person fotografiert werden darf oder nicht. Für eine lückenlose Dokumentation sollte das Eventpersonal geschult sein, um Fotowünsche der Teilnehmer korrekt zu erfassen und bei Bedarf entsprechende Einwilligungsformulare bereitzuhalten.
- Anbringen von gut sichtbaren Hinweisschildern mit Informationen zu Fotoaufnahmen
- Einrichtung fotografiefreier Zonen als praktische Opt-out-Möglichkeit
- Verwendung von farbigen Erkennungsmerkmalen (Armbänder, Badges) zur Kennzeichnung der Fotoerlaubnis
- Schulung des Personals für die korrekte Handhabung von Fotowünschen und Einwilligungen
Sichere Speicherung und Verwendung von Eventbildern
Nach der Aufnahme müssen Eventbilder sicher gespeichert werden, wobei verschlüsselte Speicherlösungen und passwortgeschützte Zugänge für Mitarbeiter unerlässlich sind. Die Verwendung der Fotos sollte stets auf die ursprünglich kommunizierten Zwecke beschränkt bleiben, während willkürliche Nutzungserweiterungen ohne erneute Einwilligung gegen die DSGVO verstoßen. Empfehlenswert ist die Implementierung eines strukturierten Löschkonzepts, das sicherstellt, dass Bilder nach Ablauf ihrer Notwendigkeit oder auf Anfrage der betroffenen Personen zuverlässig entfernt werden. Bei der Weitergabe an externe Dienstleister wie Agenturen oder Druckereien müssen entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen werden, die den Schutz der personenbezogenen Daten gewährleisten. Regelmäßige Überprüfungen der Zugriffsberechtigungen und Dokumentation aller Verarbeitungsprozesse runden ein datenschutzkonformes Speicher- und Verwendungskonzept für Eventfotos ab.
Wichtig: Eventbilder nur für vorab kommunizierte Zwecke verwenden und bei Zweckänderung neue Einwilligung einholen.
Implementieren Sie ein systematisches Löschkonzept, das die Entfernung von Bildern nach Ende der Erforderlichkeit oder auf Anfrage sicherstellt.
Bei Weitergabe von Bildern an externe Dienstleister sind Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO zwingend erforderlich.
Nachträgliche Löschanfragen richtig handhaben
Auch nach einer Veranstaltung können Teilnehmer ihr Recht auf Löschung geltend machen, worauf Sie als Veranstalter zeitnah und dokumentiert reagieren sollten. Die betroffenen Bilder müssen aus allen öffentlichen Kanälen entfernt und der Löschvorgang entsprechend protokolliert werden, um bei eventuellen Nachfragen die Einhaltung der DSGVO nachweisen zu können. Gerade bei größeren Events mit umfangreichen Fotomaterial ist ein effizientes System zur Bearbeitung von Löschanfragen unverzichtbar, das sowohl die Rechte der Betroffenen wahrt als auch für Sie administrativ handhabbar bleibt.
Häufige Fragen zu DSGVO-konformer Eventfotografie
Was müssen Fotografen bei Events bezüglich der DSGVO beachten?
Veranstaltungsfotografen müssen vor der Bildanfertigung eine Rechtsgrundlage für die Personenabbildung schaffen. Dies geschieht durch ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen oder berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 DSGVO. Vorab sollte eine Fotografie-Information bereitgestellt werden, die den Verwendungszweck der Bilder, Speicherdauer und Betroffenenrechte erläutert. Am Veranstaltungsort empfehlen sich gut sichtbare Hinweisschilder zum Fotoshooting. Für die Bildspeicherung sind angemessene technische Schutzmaßnahmen zu implementieren. Zusätzlich sollten Fotografen eine Löschroutine einrichten, die festlegt, wann Bilddaten nach Veranstaltungsende entfernt werden.
Wie kann eine rechtssichere Einwilligung für Eventfotos eingeholt werden?
Eine rechtssichere Dokumentation der Bildeinwilligung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Bei kleineren Veranstaltungen eignen sich individuelle Foto-Release-Formulare, die Teilnehmer unterschreiben. Bei Großveranstaltungen empfiehlt sich eine Kombination aus Vorabinformation (z.B. in der Einladung oder Ticketbestätigung) und deutlich sichtbaren Foto-Hinweisen am Eventort. Die Zustimmungserklärung muss den Verwendungszweck, die Verarbeitungsdauer sowie Widerrufsrechte enthalten. Besonders praktikabel sind digitale Einwilligungslösungen via Event-Apps oder QR-Codes. Für bestimmte Bildbereiche können farbige Armbänder die Einwilligungsbereitschaft kennzeichnen. Wichtig ist die Freiwilligkeit – der Zugang zur Veranstaltung darf nicht von der Fotoerlaubnis abhängig gemacht werden.
Welche Ausnahmen gibt es bei der Fotografie auf öffentlichen Veranstaltungen?
Bei öffentlichen Events greift häufig die Ausnahme des berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Pressearbeit und Berichterstattung genießen besondere Privilegien im Rahmen der Medienfreiheit. Übersichtsaufnahmen von Menschenmengen, bei denen einzelne Personen nicht im Fokus stehen, erfordern in der Regel keine Einzeleinwilligung. Bei zeitgeschichtlich relevanten Großveranstaltungen können Dokumentationszwecke das Recht am eigenen Bild überwiegen. Personen des öffentlichen Lebens wie Politiker oder Künstler genießen einen eingeschränkten Bildnisschutz bei Auftritten. Bei Bildaufnahmen von prominenten Sehenswürdigkeiten, bei denen Personen nur zufällig abgebildet sind, überwiegt meist das Informationsinteresse. Eine Interessenabwägung bleibt jedoch stets erforderlich.
Wie können Eventveranstalter und Fotografen die Speicherung von Personenfotos DSGVO-konform gestalten?
Die datenschutzkonforme Bilderspeicherung erfordert einen durchdachten technischen Schutz. Bilddaten sollten verschlüsselt auf Speichermedien abgelegt werden. Zugriffskontrollen mit starken Passwörtern und Zwei-Faktor-Authentifizierung bieten zusätzliche Sicherheit. Für die Datenübertragung zwischen Auftraggeber und Fotograf empfehlen sich sichere Transfer-Protokolle oder geschützte Cloud-Lösungen mit Serverstandort in der EU. Ein detailliertes Löschkonzept muss festlegen, wann Bildmaterial nach Verwendungszweckerfüllung zu löschen ist. Bei der Beauftragung externer Bildbearbeiter ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO abzuschließen. Die Speicherdauer sollte im Vorfeld kommuniziert und dokumentiert werden.
Welche besonderen Regeln gelten für Eventfotos mit Kindern?
Bei Minderjährigen gelten verschärfte Datenschutzanforderungen für die Fotodokumentation. Grundsätzlich müssen die Erziehungsberechtigten eine Einwilligung für Bildaufnahmen erteilen. Bei Kindern unter 16 Jahren ist ausschließlich die Zustimmung der Sorgeberechtigten rechtsgültig. Die Einwilligungsformulare sollten besonders verständlich formuliert sein und den konkreten Verwendungszweck präzisieren. Bei Schulveranstaltungen oder Jugendfreizeiten empfiehlt sich eine vorherige schriftliche Genehmigung. Die Bildverwendung darf keine Nachteile für die abgebildeten Kinder mit sich bringen. Grundsätzlich gilt bei Kinderfotos eine erhöhte Sorgfaltspflicht bezüglich würdevoller Darstellung und Persönlichkeitsschutz. Bei Widerruf der Einwilligung besteht eine unmittelbare Löschpflicht.
Wie sollte ein DSGVO-konformes Verarbeitungsverzeichnis für Eventfotografie aussehen?
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten für Eventfotografie muss alle relevanten Bildverarbeitungsprozesse dokumentieren. Es sollte den Zweck der Bilderstellung (z.B. Dokumentation, Marketing, Social Media) sowie die Rechtsgrundlage für jede Verwendungsart festhalten. Die Datenempfänger wie Auftraggeber, Bildagenturen oder Online-Plattformen müssen ebenso aufgeführt werden wie die geplante Speicherdauer der Aufnahmen. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen (TOM) für die Bilddatensicherheit sind detailliert zu beschreiben. Bei internationalen Events ist eine eventuelle Datenübermittlung in Drittstaaten zu dokumentieren. Das Verarbeitungsverzeichnis sollte regelmäßig aktualisiert werden und bei Datenschutzkontrollen vorgelegt werden können. Für Fotografen bieten Berufsverbände oft Mustervorlagen an.










